Ehewohnung- und Hausratssachen

Familienrecht, Unterhalt, Scheidung: Ehewohnung und Hausratssachen

Einen Anspruch auf den Verbleib in der Ehewohnung nach der Trennung hat keiner der Ehegatten. Kommt es zu keiner Einigung, kann gegebenenfalls ein sogenanntes Ehewohnungszuweisungsverfahren Klarheit schaffen.

Eine Verweisung eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung hat jedoch nur in Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg, hier sollte daher zunächst eine einvernehmliche Lösung erwogen werden.

Bei Streitigkeiten zu Ehewohnung und Hausrat stehen daher häufig Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Gewaltschutz im Vordergrund.

Anwalts-Hinweis: Gute Chancen haben Sie insbesondere dann, wenn nach einer Trennung die gemeinsamen Kinder bei Ihnen verbleiben. Ist ein Ehegatte bereits ausgezogen, hat er schlechte Chancen, nochmals die Wohnung zugesprochen zu bekommen. Eine Ehewohnungszuweisung kann übrigens sogar dann erfolgen, wenn der andere Ehegatte Eigentümer oder alleiniger Mieter der Ehewohnung ist.

Bei Hausratssachen ist ein gerichtliches Verfahren in der Regel nicht aussichtsreich. Hier ist es grundsätzlich sinnvoll diese Angelegenheit außergerichtlich zu regeln.

Anwalts-Hinweis: Sichern Sie sich das was Ihnen wirklich wichtig ist frühzeitig. Wurden erst einmal vollendete Tatsachen geschaffen, ist es für die Gegenseite sehr schwierig, hieran noch etwas zu ändern.


Anwalts-Ratgeber: Was kann ich tun, wenn mein Ehegatte mich nach der Trennung nicht mehr in die Wohnung lässt?
Ihr Ehegatte ist hierzu nicht berechtigt, auch nicht wenn es sich um seine Immobilie handelt oder er alleiniger Mieter ist. Zögern Sie nicht, rufen Sie falls notwendig die Polizei. Ihr Ehegatte kann Sie nicht einfach aus der Wohnung verweisen.

Haben Sie gemeinsame Kinder, die von Ihnen betreut werden? In diesem Fall könnte im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Zuweisung der Ehewohnung an Sie beantragt werden, das Kindeswohl hat hier besondere Priorität. Auch bei Gewaltanwendung durch den Ehegatten kann dieser gegebenenfalls gerichtlich aus der Wohnung verwiesen werden. Wichtig ist es auch hier, möglichst sofort zu reagieren, dies verbessert Ihre Chancen im gerichtlichen Verfahren.
 


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:

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Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht

RA Michael Kirchberger

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Referatsleitung:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Familienrecht, Scheidungsrecht
Agrarrecht, Bürgerliches Recht


Rechtsanwalt Michael Kirchberger, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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