Trennung und Scheidung
Im Scheidungsverfahren sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Ob einvernehmliche Scheidung oder umfangreiches Verbundverfahren mit der streitigen Auseinandersetzung von Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Güterrecht, Hausrat und Ehewohnung – wir sind stets in der Lage Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.
Wir klären Sie von Beginn unserer Tätigkeit über die zu erwartenden Kosten und Risiken auf.
Wichtig – die Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt beantragt werden.
Für die Stellung des Scheidungsantrags werden nur einige Informationen, sowie die Eheurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen, noch minderjährigen Kinder benötigt. Die Scheidung kann durch uns innerhalb von wenigen Tagen bei Gericht beantragt werden.
Zum Ablauf des Scheidungsverfahrens und zu konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation beraten wir Sie gerne.
Anwalts-Ratgeber: Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?
Der Scheidungsantrag wird durch den Rechtsanwalt gestellt. Das Gericht stellt den Antrag, sobald der Vorschuss für die Gerichtskosten eingezahlt wurde, dem anderen Ehegatten zu. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Hierfür werden Auskünfte von den jeweiligen Versorgungsträgern eingeholt und die jeweiligen Anwartschaften werden durch diese exakt berechnet. Sobald alle Anwartschaften berechnet wurden, setzt das Gericht einen Termin fest. In diesem werden beide Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört und die Ehe wird geschieden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist mit einer Verfahrensdauer von ca. 6 – 9 Monaten zu rechnen.
Noch ein Hinweis: durch einen notariellen Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann das Scheidungsverfahren erheblich verkürzt werden.
Anwalts-Ratgeber: Was bedeutet das sogenannte Trennungsjahr und ist eine Scheidung bereits vor dessen Ablauf möglich?
Grundsätzlich ist für eine Scheidung der Ablauf des sogenannten Trennungsjahres erforderlich. Um sich überhaupt scheiden lassen zu können, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Trennung ist jedoch auch innerhalb der Ehewohnung möglich (sogenannte Trennung von Tisch und Bett). Im Scheidungsverfahren kommt es letztlich darauf an, dass beide Ehegatten bestätigen, bereits seit mindestens einem Jahr getrennt zu leben. Der Trennungszeitpunkt wird durch das Gericht in diesen Fällen nicht überprüft. Eine frühere Scheidung ist in Ausnahmefällen auch im Rahmen einer sogenannten Härtefallscheidung denkbar. Bei dieser ist eine Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich.
Anwalts-Ratgeber: Kann die Scheidung mit nur einem Anwalt erfolgen?
Die Stellung des Scheidungsantrags muss zwingend durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Es ist jedoch ausreichend, wenn ein Ehegatte über seinen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte der Scheidung nur zustimmt. Hierfür muss kein weiterer Rechtsanwalt beauftragt werden. Auf diese Weise können bei einvernehmlichen Scheidungen die Kosten minimiert werden.
Im Rahmen einer streitigen Scheidung müssten hingegen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragen, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Anwalts-Ratgeber: Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer einvernehmliche Scheidung hängen von zwei Faktoren ab, dem Einkommen der Ehegatten und dem vorhandenen Vermögen. Der sogenannte Verfahrenswert wird aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten errechnet. Zudem gibt es Freibeträge für minderjährige Kinder. Beim Versorgungsausgleich werden pro Rentenanwartschaft weitere 10 % auf den Verfahrenswert hinzugerechnet.
Beim Vermögen hat jeder Ehegatte einen Freibetrag. Im Bezirk des OLG München liegt dieser bei jeweils 60.000 €, auch für die Kinder gibt es Freibeträge. Das Vermögen wird zudem nicht voll, sondern lediglich mit einem Prozentsatz von 5-10 %, abhängig vom jeweiligen Gerichtsbezirk, berücksichtigt.
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich bereits im Vorfeld sehr genau berechnen, so dass Sie von Beginn unserer Tätigkeit an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Schon im Rahmen einer Erstberatung können wir Ihnen die Kosten der Scheidung exakt berechnen.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:
- Ehevertragsgestaltung, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsrecht
- Güterrecht, Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftssachen, Abstammungsrecht
- Ehewohnung- und Hausratssachen
- Steuerrechtliche Fragen im Familienrecht
- Familienrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Referatsleitung:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Familienrecht, Scheidungsrecht
Agrarrecht, Bürgerliches Recht