Familienrecht, Unterhalt, Scheidung: Kindschaftssachen, Abstammungsrecht
Zu den Kindschaftssachen gehören Verfahren betreffend die Elterliche Sorge, den Umgang mit dem Kind und in Einzelfällen auch auf Herausgabe des Kindes.
An der bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder ändert sich weder mit der Trennung, noch mit einer Scheidung etwas. Das alleinige Sorgerecht kann nur durch das Familiengericht zugesprochen werden.
Oftmals kommt es im Zuge einer Trennung auch zu Problemen in den Bereichen Umgangsrecht und elterliche Sorge. Jedem Elternteil liegen die Kinder am Herzen und in vielen Fällen kann deren Verbleib nach einer Trennung nicht mehr einvernehmlich geregelt werden. Dieses Problem kann bei gemeinsamer Sorge mit einem Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gerichtlich geklärt werden.
Anwalts-Tipp: Es ist wichtig, sofort zu handeln, denn leben die Kinder erst einmal für einen längeren Zeitraum beim anderen Elternteil, ist es nahezu ausgeschlossen, hieran noch etwas zu ändern. Handeln Sie also gleich!
Ähnliches gilt auch beim Umgangsrecht. Dieses steht dem nicht betreuenden Elternteil zu. Die Erfahrung hat hier gezeigt, dass ein Elternteil, der die Kinder als Druckmittel einsetzt oder diese dem anderen vorenthält, dies immer wieder tut. Abwarten wäre hier der falsche Weg. Reagieren Sie sofort, lassen Sie den Kontakt zu Ihren Kindern nicht abreißen.
In gerichtlichen Kindschaftsverfahren steht immer das Kindeswohl an erster Stelle. In besonders dringenden Fällen sind einstweilige Anordnungen möglich, hier kann innerhalb weniger Tage eine gerichtliche Entscheidung erwirkt werden.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei Adoptionsverfahren, Vaterschaftsfeststellungen und im Abstammungsrecht.
Gerade bei Problemen mit den Kindern sollten Sie nicht zögern – vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.
Anwaltstipp: Was kann ich tun, wenn mir die Umgänge mit meinem Kind verweigert werden?
Jeder Elternteil hat das Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind und auch jedes Kind den Anspruch, mit dem nicht betreuenden Elternteil regelmäßig Zeit zu verbringen. Entgegen der landläufigen Meinung müssen Umgänge keineswegs auf jedes zweite Wochenende beschränkt werden. Vielmehr kommt die genaue Regelung auf den jeweiligen Einzelfall an.
Hinweis: Sollten Ihnen Umgänge verweigert oder die Umgangszeiten einseitig vom anderen Elternteil alleine bestimmt werden, warten Sie nicht ab. Gerade wenn längere Zeit kein Umgang stattgefunden hat, ist es schwierig den Kontakt mit dem Kind wieder aufzubauen.
Ein gerichtliches Umgangsverfahren kann hier Klarheit schaffen. Innerhalb weniger Wochen kommt es zu einem Gerichtstermin. In dem meisten Fällen werden hier für beide Eltern verbindliche Umgangszeiten festgelegt. Auch die Kosten im Bereich des Umgangsrechts sind überschaubar. Zudem kann bei beengten finanziellen Verhältnissen Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragt werden.
Anwalts-Tipp: Wer hat das Sorgerecht? Was ändert sich mit Heirat, Trennung und Scheidung?
Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn nicht eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wird.
Wichtig: Was viele Väter nicht wissen – der Vater kann die gemeinsame elterliche Sorge mittlerweile auch gegen den Willen der Kindsmutter erzwingen. Es gibt die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht über das Familiengericht durchzusetzen. Dieses muss dem Antrag stattgeben, wenn nicht das Kindeswohl der gemeinsamen Sorge entgegengesteht.
Anwalts-Tipp: Annahme als Kind – wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?
Für Adoptionsverfahren ist das Familiengericht zuständig. Der Antrag muss vorher durch einen Notar beurkundet werden. Im Verfahren muss eine Vielzahl von Dokumenten und Unterlagen vorgelegt werden. Darüber hinaus muss die Annahme sittlich gerechtfertigt sein. Um das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen und keine Fehler zu machen, ist es daher auf jeden Fall sinnvoll, sich anwaltliche Unterstützung für diese wichtige Entscheidung zu sichern. Wir beraten Sie gleichzeitig auch zu den rechtlichen Auswirkungen der Adoption und behalten für Sie den Überblick.
Im gerichtlichen Verfahren werden die leiblichen Eltern, die Annehmenden und das Kind angehört. Ferner werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten genau durchleuchtet. Das Gericht muss prüfen, ob die Adoption mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Noch ein wichtiger Hinweis: mit der Adoption eines minderjährigen Kindes entstehen auch Unterhaltsansprüche und gesetzliche Erbansprüche gegenüber den Annehmenden.
Anwalts-Tipp: Zweifel an der eigenen Vaterschaft – was ist bei einer Vaterschaftsanfechtung zu beachten?
Ein Albtraum für alle Väter – plötzlich zu erfahren, von der Kindsmutter hintergangen worden zu sein. Wenn Zweifel am Bestehen einer Vaterschaft bestehen, gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu bedenken. Unter anderem muss schnell gehandelt werden, sollte sich der Verdacht bewahrheiten.
Wichtig: Eine Anfechtung ist nur innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände, die den Verdacht begründen, möglich.
Die Anfechtung hat erhebliche Auswirkungen. Mit der Entscheidung hat das Kind keine Unterhaltsansprüche mehr gegen den Anfechtenden und auch erbrechtlich wird das Kind nicht mehr als gesetzlicher Erbe berücksichtigt.
Wussten Sie schon, dass eine Anfechtung sogar dann möglich ist, wenn bei Anerkennung der Vaterschaft bekannt war, dass es sich nicht um ein leibliches Kind handelt, solange die Zweijahresfrist gewahrt ist?
Hinweis: Ein außergerichtlicher Vaterschaftstest kann auch vor Gericht verwendet werden, wenn die Beteiligten der Einbeziehung zustimmen. Dies kann zu erheblichen Kostenersparnissen führen.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:
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Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht
![RA Michael Kirchberger RA Michael Kirchberger](/fileadmin/images/geschaeftsfuehrer/2019/fachanwalt_kirchberger.jpg)
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Referatsleitung:
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