Ehevertragsgestaltung, Trennungsvereinbarungen

Familienrecht, Unterhalt, Scheidung: Ehevertragsgestaltung, Trennungsvereinbarungen

Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Partnerschaftsverträge bieten Wege zur vorgezogenen Konfliktlösung.

Zu Beginn der Ehe macht man sich leider meist nur wenige Gedanken über die rechtlichen Auswirkungen der Ehe – und vor allem nicht über eine spätere Scheidung. Die Aussicht auf ein Scheitern der Ehe ist nicht schön. In vielen Fällen kann eine vertragliche Regelung im Vorfeld jedoch großen Ärger und langwierige Auseinandersetzungen ersparen. Mit einem guten Ehevertrag kann für den Fall einer späteren Scheidung im Sinne beider Ehegatten vorgesorgt werden. Dies spart sowohl Kosten, als auch einen nervenaufreibenden Scheidungskrieg.

Auch in Krisenzeiten kann es sinnvoll sein, eine Regelung zu treffen und eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Notarielle Vereinbarungen sind auch während der Ehe jeder Zeit möglich.

Wir unterstützen Sie bei der Ehevertragsgestaltung – gerne auch beide Ehegatten gemeinsam – und geben Ihnen praxistaugliche Hinweise, die Gestaltung soll schließlich auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sein. Im Gegensatz zu den Notaren erleben wir in unserer täglichen Arbeit, wo die Streitpunkte liegen und an welchen Stellen es Probleme bei der Umsetzung gibt. Wir wollen für Sie eine funktionierende Regelung, die alle Eventualitäten miteinschließt.

Durch unsere Tätigkeit in den Bereichen des Erbrechts, des Baurechts und des Gesellschaftsrechts können wir auch bei fachgebietsübergreifenden Vertragsgestaltungen in allen Bereichen mit unserem Fachwissen Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Wir beraten zu Form, Zeitpunkt und Inhalten der Vereinbarungen. Zunächst ist die Erarbeitung des Regelungssachverhalts erforderlich. Wichtig für die spätere Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen ist die Bestimmung der Vertragsfreiheit aber auch deren Grenzen. Dies gilt vor dem Hintergrund der Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen und Prognosen aber auch interner als auch externer Auswirkungen der Vereinbarungen. 

Wir befassen uns mit Vertragsklauseln zum:

  • Güterrecht (gesetzliche Güterstände und Modifikationen)
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Regelungen zu elterlicher Sorge
  • Umgangsrecht
  • Haushaltssachen
  • Ehewohnung
  • Steuern
  • sonstige Vereinbarungen
  • erbrechtlichen Regelungspunkten.

Unsere Tätigkeit beinhaltet Abänderungsvereinbarungen, Anwaltsvergleiche und gerichtliche Vergleiche, einschließlich internationaler Probleme des Vertragsrechts und Verfahrensfragen.

Anwaltstipp: Wer braucht einen Ehevertrag?
Besonders wenn ein Unternehmen oder ein landwirtschaftlicher Betrieb vorhanden ist, sollte eine Regelung zwingend getroffen werden. Ein späteres Sachverständigengutachten, bei dem der Wert eines Betriebes ermittelt werden muss, übersteigt die Kosten der Beurkundung um ein Vielfaches. Ähnliches gilt auch bei vorhandenen Immobilien. Mit klaren Regelungen im Vorfeld können langfristige und kostspielige Sachverständigengutachten im Streitfall vermieden werden. Zugewinnausgleichsansprüche können unter Umständen den Bestand eines ganzen Unternehmens gefährden.

Hinweis: Generell gilt: Je mehr Vermögen bereits bei Beginn der Ehe vorhanden ist, desto mehr Gedanken sollten Sie sich über eine ehevertragliche Ausgestaltung der Vermögensverhältnisse machen.

Anwaltstipp: Stimmt es, dass ein vom Notar beurkundeter Ehevertrag unwirksam sein kann?
Ja, und zwar gar nicht selten! Wird durch den Ehevertrag ein Ehegatte unangemessen benachteiligt, hält dieser unter Umständen einer gerichtlichen Überprüfung im Scheidungsfall nicht stand. Gerade ältere Vereinbarungen berücksichtigen vielmals nicht die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass die gesamte Vereinbarung unwirksam ist. Durch unsere tägliche Praxiserfahrung wissen wir, wo die typischen Gefahren bei der Vertragsgestaltung liegen und können entsprechend reagieren. Dies ist bei den Notaren nicht immer gewährleistet.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht

RA Michael Kirchberger

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Referatsleitung:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Familienrecht, Scheidungsrecht
Agrarrecht, Bürgerliches Recht


Rechtsanwalt Michael Kirchberger, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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