Familienrecht, Unterhalt, Scheidung: Steuerrechtliche Fragen im Familienrecht
Eine Trennung hat auch steuerrechtliche Auswirkungen, unter anderem bei der Wahl der Lohnsteuerklasse. Ferner wirkt sich auch die Scheidung steuerlich aus. Zudem kann nach einer Trennung keine gemeinsame Veranlagung mehr erfolgen.
Anwalts-Hinweis: Im Kalenderjahr das auf die Trennung folgt, muss eine Mitteilung an das Finanzamt gemacht und gegebenenfalls die Lohnsteuerklasse gewechselt werden. Gerade bei der Konstellation, bei der ein Ehegatte die Lohnsteuerklasse III und der andere die Lohnsteuerklasse V hat, kann dies finanzielle Einbußen verursachen. Steuerrechtlich ist daher eine Trennung am Jahresende nachteilig.
Die Scheidung wirkt sich auf die Freibeträge bei der Schenkungssteuer aus. Diese sind zwischen Ehegatten weit höher, als zwischen Unverheirateten. Es lohnt sich daher für beide Ehegatten in vielen Fällen eine Vermögensauseinandersetzung vor der Scheidung durchzuführen.
Auch im Unterhaltsrecht – gerade bei Unternehmern – gibt es immer wieder steuerrechtliche Probleme, die zu berücksichtigen sind. Durch unsere Rechtsanwälte aus unterschiedlichen Fachreferaten und entsprechende interne Zusammenarbeit bieten wir eine umfassende Prüfung Ihrer Angelegenheiten.
Auch bei arbeitsrechtlichen Bezügen – z.B. wenn ein Ehegatte im Unternehmen des anderen Ehegatten mitarbeitet – arbeiten wir eng mit unserem Referat für Arbeitsrecht zusammen und bieten dadurch eine umfassende Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.
Selbiges gilt bei Bezügen zum Gesellschaftsrecht, sei es im Rahmen der Vertragsgestaltung oder bei der späteren Vermögensauseinandersetzung. Ob bei Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmens-beteiligungen oder bei der Betriebsauflösung, wir unterstützen Sie gerne mit unserem Fachwissen.
Steuerrechtliche Fragen im Familienrecht betreffen aber nicht nur die Änderungen in der Einkommensteuerveranlagung, bei der Lohnsteuer die Wahl der Lohnsteuerklassen und die Klärung unternehmenssteuerlicher Auswirkungen bei Trennung und Scheidung.
Eine zentrale Bedeutung haben die Steuerunterlagen auch im Unterhaltsrecht für die Ermittlung des relevanten Einkommens. Wir betreiben Auskunftsverfahren zu Steuerunterlagen, prüfen kritische Betriebsausgaben, die Auswirkungen von Realsplitting und außergewöhnlichen Belastungen und beraten zu steuerlichen Fragen des Zugewinnausgleichs.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:
- Ehevertragsgestaltung, Trennungsvereinbarungen
- Unterhaltsrecht
- Trennung und Scheidung
- Güterrecht, Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Kindschaftssachen, Abstammungsrecht
- Ehewohnung- und Hausratssachen
- Familienrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Referatsleitung:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Familienrecht, Scheidungsrecht
Agrarrecht, Bürgerliches Recht