Güterrecht, Zugewinn

Familienrecht, Unterhalt, Scheidung: Güterrecht, Zugewinn

Vermögensrechtliche Zuordnungen im Familienrecht erfolgen über sogenannte Güterstände. Hier sind zu unterscheiden die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

Sofern kein Ehevertrag geschlossen wurde, leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Streitfall wird der Zugewinn durch die Ermittlung des Vermögens der Ehegatten zu Beginn (Anfangsvermögen) und am Ende der Ehe (Endvermögen) ermittelt. Besteht hier eine Diskrepanz kann unter Umständen ein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen.

Hinweis: zum Vermögen ist der Ehegatte zur umfänglichen Auskunft verpflichtet. Dieser Anspruch ist kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Um sich schon im Vorfeld bereits Klarheit zu verschaffen und hinsichtlich der Vermögenswerte informiert zu sein, ist es jedoch am besten, Sie sichern sich die relevanten Unterlagen bereits im Vorfeld.

Gerade wenn während der Ehe Unternehmen aufgebaut wurden oder einseitig größeres Vermögen erwirtschaftet wurde, kann es hier zu sehr hohen Zugewinnausgleichsansprüchen kommen. Wir klären Sie über Ihre Ansprüche auf.

Auch das Bestehen eines Ehevertrages schließt güterrechtliche Ansprüche nicht zwangsläufig aus. Nicht jeder Ehevertrag hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Wir beraten Sie gerne zur Ihrer persönlichen Situation, berechnen die Höhe Ihrer Ansprüche und vertreten Sie in streitigen Verfahren.

Noch ein Tipp: auch wenn von beiden Seiten eine einvernehmliche Regelung gewünscht ist, sollten Sie nicht abwarten, sondern nach der Trennung sofort handeln. Unter anderem kann eine Vereinbarung nach der Scheidung steuerrechtlich für Sie nachteilig sein, weil dann die zwischen Ehegatten geltenden Freibeträge nicht mehr gelten. Klären Sie die güterrechtlichen Fragen daher vor der Scheidung und lassen Sie sich von uns bei der Vermögensauseinandersetzung bestmöglich unterstützen.

Anwalts-Ratgeber: Welche anderen Möglichkeiten gibt es gegenüber der Zugewinngemeinschaft?

Das Gesetz kennt neben der Zugewinngemeinschaft noch die Gütertrennung, bei der jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen behält und im Zuge der Scheidung keine Ansprüche bezüglich des Vermögens des Ehegatten bestehen, sowie die mittlerweile seltene Gütergemeinschaft.

Daneben gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Zugewinngemeinschaft zu modifizieren und an Ihre individuellen Verhältnisse anzupassen. Wollen Sie Ihr Unternehmen schützen, kann dies ehevertraglich aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden oder mit einem festen Wert berücksichtigt werden. Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten sind, sowohl zu Beginn der Ehe, als auch bei Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung vielfältig. Wir helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden.

Anwalts-Ratgeber: Was muss ich im Falle einer Trennung bezüglich des Güterrechts beachten?

Im Streitfall kommt es allein auf Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe und das Endvermögen bei Ende der Ehe an. Stichtage sind hier zum einen die Trennung, zum anderen die Zustellung des Scheidungsantrages. Was während der Ehe gemacht wurde, spielt daher keine Rolle. Entscheidung ist das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung. Je höher das vorhandene Vermögen ist, desto höher der zu erwartende Zugewinn.

Wichtig: die Zugewinngemeinschaft endet erst mit Zustellung des Scheidungsantrages. Vermögen, das nach der Trennung erwirtschaftet wird, kommt daher zur Hälfte dem Ehegatten zu Gute. Wird mit der Scheidung zu lange gewartet, kann dies dem Ehegatten gegebenenfalls in die Karten spielen.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Familienrecht, Unterhaltsrecht, Scheidung umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Scheidungen und Familienrecht

RA Michael Kirchberger

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht

Referatsleitung:
Erbrecht und Unternehmensnachfolge
Familienrecht, Scheidungsrecht
Agrarrecht, Bürgerliches Recht


Rechtsanwalt Michael Kirchberger, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

Allgemeines
captcha