Ihr erfahrener Anwalt für Strafrecht in München
Die Verteidigung in Strafsachen und die Vertretung in Ordnungswidrigkeitssachen gehört zu den klassischen Bereichen anwaltlicher Dienstleistung. Gerade bei Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht sehen sich Betroffene unvermittelt mit polizeilichen Ermittlungen und den Konsequenzen eines Führerscheinverlusts konfrontiert.
Wir vertreten unsere Mandanten in den Bereichen des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts einschließlich der Führerscheinsachen. Wir übernehmen die Verteidigung auf den Gebieten des Wirtschafts-, Umwelt-, und Steuerstrafrechts und bieten Präventionsmaßnahmen an. Daneben beschäftigen wir uns mit Fällen des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts und allen klassischen Deliktsbereichen. Unsere Vertretung umfasst auch die Rechtsmitteleinlegung einschließlich der Revision in Strafsachen.
In einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob und wie Sie Ihre Forderungen durchsetzen können und wie eine weitere Zusammenarbeit aussehen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Wir sind Ihr erfahrener Anwalt für Strafrecht, Bußgeldsachen und Führerscheinsachen in München.
Die Kernbereiche unseres Referats Rechtsanwalt für Strafrecht Bußgeld- und Führerscheinsachen in München umfassen im Einzelnen:
- ➤ Verteidigung im Strafverfahren
- ➤ Wirtschaftsstrafrecht
- ➤ Steuerstrafrecht
- ➤ Betäubungsmittelstrafrecht
- ➤ Medizinstrafrecht
- ➤ Verkehrsstrafrecht
- ➤ Ordnungswidrigkeitenrecht
- ➤ Führerscheinsachen
- ➤ Jugendstrafrecht
- ➤ Klassische Deliktsbereiche (Tötung, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung etc.)
- ➤ Rechtsmitteleinlegung: Einspruch, Berufung - Revision
- ➤ Vertretung bei Strafvollsteckung und Strafvollzug
DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Wir sind Ihr erfahrener Anwalt für Strafrecht, Bußgeldsachen und Führerscheinsachen in München.
HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten für Strafrecht, Bußgeldsachen und Führerscheinsachen können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der im Strafrecht, bei Bußgeldsachen und Führerscheinsachen auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt in München benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und im Strafrecht, bei Bußgeldsachen und Führerscheinsachen bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung im Strafrecht, bei Bußgeldsachen und Führerscheinsachen für Ihr Recht! ➤ Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf. Wir beraten Sie im Strafrecht, bei Bußgeldsachen und Führerscheinsachen: ➤ Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen in München
DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Ihre Anwaltskanzlei für den Gerichtsbezirk München
In München liegt verkehrsgünstig unsere Kanzlei in Schwabing und befindet sich damit am Sitz des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München. Wenn Sie gerichtliche Auseinandersetzungen in den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen zu führen haben und einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, bietet es sich an unsere Kanzlei in München zu beauftragen.
Für zivilrechtliche Streitigkeiten unter einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
Im Gerichtsbezirk München ist das Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Dachau ist das Amtsgericht Dachau in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Ebersberg ist das Amtsgericht Ebersberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Fürstenfeldbruck ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Miesbach ist das Amtsgericht Miesbach in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Starnberg ist das Amtsgericht Starnberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Weilheim in Oberbayern ist das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Wolfratshausen ist das Amtsgericht Wolfratshausen in 1. Instanz zuständig.
Das Landgericht München I, Prielmayerstr. 7, 80335 München bzw. das Landgericht München II, Denisstraße 3, 80335 München ist dann jeweils in 2. Instanz zuständig.
Für zivilrechtliche Streitigkeiten ab einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
In den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen ist jeweils das Landgericht München in 1. Instanz und das Oberlandesgericht München, Prielmayerstr. 5, 80335 München in 2. Instanz zuständig.
Das Oberlandesgericht München ist darüber hinaus in 2. Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten der 1. Instanz der Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein zuständig.
Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH haben Sie einen erfahrenen Anwalt in München, Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.