Strafrecht: Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht gilt es die Besonderheiten des wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens von Anfang an zu beachten. Taktisches und strategisches wirtschaftsstrafrechtliches Verteidigungsverhalten in Wirtschaftsstrafsachen berücksichtigt vor allem die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten in Unternehmen wie zum Beispiel § 14 StGB, § 9 OWiG, § 130 OWiG, aber auch bezüglich faktischer Geschäftsführer, oder Täter hinter dem Täter.
Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts sind Straftaten nach dem HGB, GmbH und AKtG, vor allem:
- Kreditbetrug
- Betrug
- Untreue
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- strafrechtliche Produkthaftung
- Korruptionsdelikte und Insolvenzdelikte
Ein zentrales Thema im Wirtschaftsstrafrecht ist die Vermögensabschöpfung: Wir prüfen die materiellen Rechtsgrundlagen von Einziehung und Verfall (§§ 73 ff. StGB) und beraten bei Finanzermittlungen, insbesondere bei Beschlagnahme und dinglichem Arrest als prozessuale Sicherungsinstrumente (§§ 111 b ff. StPO). Zu unserem Leistungsspektrum im Wirtschaftsstrafrecht gehört auch die Vertretung von Verletzten bei Rückgewinnungshilfe.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Strafrecht Bußgeld und Führerschein umfassen im Einzelnen:
- Verteidigung im Strafverfahren
- Steuerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Führerscheinsachen
- Jugendstrafrecht
- Klassische Deliktsbereiche (Tötung, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung etc.)
- Rechtsmitteleinlegung: Einspruch, Berufung - Revision
- Vertretung bei Strafvollsteckung und Strafvollzug
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen
![RA Christian Dittrich RA Christian Dittrich](/fileadmin/images/geschaeftsfuehrer/2019/fachanwalt_dittrich.jpg)
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Referatsleitung:
Strafrecht und Bußgeldsachen
Verkehrsrecht/Unfallregulierung