Verkehrsstrafrecht

Strafrecht, Bußgeld, Führerschein: Verkehrsstrafrecht

Im Verkehrsstrafrecht stehen folgende Delikte im Vordergrund:

  • Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)

Stets stehen die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. eine Sperre für Erteilung der Fahrerlaubnis im Raum. Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen muss wegen der meist beruflich existenzbedrohenden Folgen Führerscheinverlusts frühestmöglich im Ermittlungsverfahren einsetzen.

Wir prüfen die Untersuchung von Verkehrsunfällen, insbesondere die Unfallaufnahme durch die Polizei und Sachverständige. Gerade für den Ablauf typischer Unfälle, wie Fußgängerunfall, Zweiradunfall, Pkw-Pkw-Unfall, Pkw gegen Hindernis, Lkw-Pkw-Unfall beschäftigen wir uns mit Rekonstruktionshinweisen und Geschwindigkeitsermittlungen aus Bremsspuren und der Wahrnehmbarkeit leichter Fahrzeugkollisionen.

Auch beim Vorwurf von Versicherungsbetrug werden wir tätig.

Im Verkehrsstrafrecht spielt die Verkehrsmedizin eine wichtige Rolle. Dies gilt bei Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss im Rahmen der sogenannten Promillediagnostik. Notwendig ist die Unterscheidung von absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit, einschließlich der Kenntnis anerkannter Rückrechnungsmethoden.

Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Diese ist alles andere als ein "Idiotentest" Wichtig ist die Vorbereitung bereits weit vor der eigentlichen MPU. Wir beraten hier Betroffene, setzen uns kritisch mit oberflächlichen textblockbasierten Prüfergebnissen auseinander und ergreifen ggf. die dann gebotenen Schritte.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Strafrecht Bußgeld und Führerschein umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen

RA Christian Dittrich

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Referatsleitung:
Strafrecht und Bußgeldsachen
Verkehrsrecht/Unfallregulierung


Rechtsanwalt Christian Dittrich, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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