Verteidigung im Strafverfahren

Strafrecht: Verteidigung im Strafverfahren

Die Verteidigung in Strafverfahren ist gehört zum zentralen Tätigkeitsbereich unserer Fachanwälte für Strafrecht. Zu unterscheiden ist zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung. Unsere Fachanwälte sind fast ausschließlich als Bereich der Wahlverteidiger tätig. Die Verteidigung beginnt im Regelfall im Ermittlungsverfahren. Wir nehmen Akteneinsicht und besprechen die Verteidigungsstrategie. Wir prüfen Anwesenheitsrechte und Handlungsmöglichkeiten bei Strafverfolgungsmaßnahmen und stellen Beweisanträge bzw. Beweisanregungen im Ermittlungsverfahren, ggf. aufgrund eigener Ermittlungen. Wir fertigen Verteidigungsschriften und sondieren konsensuale Verfahrenserledigungen.

Bei  U-Haft prüfen wir folgendes:

  • dringender Tatverdacht und Haftgründe
  • Verhältnismäßigkeit
  • Außervollzugsetzung
  • Haftbedingungen
  • Verteidigung im Vorführtermin
  • taktische Überlegungen.

Für die Verteidigung in der Hauptverhandlung legen wir erneut die Verteidigungsstrategie fest. Die Zieldefinition bestimmt das Verteidigungskonzept. Zu klären sind die Fragen der Notwendigkeit und des Sinns einer konfliktbereiten Verteidigung oder andernfalls die Mindeststandards der Verständigung. Im Fokus stehen die Psychologie der Überzeugungsbildung, der Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten und Medien, aber auch das Informationsmanagement und Dokumentationsmanagement. Zu den Prüfungspflichten gehören die Verfahrensvoraussetzungen, die Zuständigkeit des Gericht und dessen Besetzung und Gesichtspunkte der Befangenheit. Festzulegen sind eine Eröffnungserklärung und das Einlassungsverhalten. Wir nehmen ggf. das Frage- und Erklärungsrecht wahr, aber auch die Widerspruchspflicht insbesondere bezüglich der Verwertbarkeit geheimer Ermittlungsergebnisse. Wir begleiten die Sachverständigenvernehmung und beschäftigen uns mit Recht und Taktik von Beweisanträgen.

Bezüglich der Zeugenfragen und Glaubwürdigkeitsfragen prüfen wir die Tatsachenfeststellung vor Gericht und die  Glaubhaftigkeit von Aussagen anhand von Realitätskriterien, Lügensignalen und Körpersprache. Wir beschäftigen uns mit der Irrtumslehre bezüglich Wahrnehmung, Speicherung, Erinnerung und Wiedergabe. Weiter berücksichtigen wir die Vernehmungslehre bezüglich Geständnis, Vernehmungsprotokolle, Komplott, Polizeibeamten als Zeugen, Zeugen vom Hörensagen und Personenidentifizierung. Schließlich verteidigen wir auf Basis der Beweislehre zu Indizienbeweis, DNA-Analyse, Fasergutachten und prüfen die Revisibilität der Beweiswürdigung.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Strafrecht Bußgeld und Führerschein umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen

RA Christian Dittrich

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Referatsleitung:
Strafrecht und Bußgeldsachen
Verkehrsrecht/Unfallregulierung


Rechtsanwalt Christian Dittrich, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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