Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht, Bußgeld, Führerschein: Ordnungswidrigkeitenrecht

Zum unserem Referat Strafrecht gehört auch das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir prüfen Halterhaftung und Verjährung (§ 33 OWiG). Für einen Bußgeldbescheid (§ 66 OWiG) müssen die Vorschriften des Bußgeldverfahrens (§§ 67, 72, 73 ff., 77 a + b OWiG) erfüllt sein. Ansonsten erheben wir  Einspruch oder Rechtsbeschwerde.

Die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze beim Führen eine Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (§ 24 a StVG) ist vor allem wegen des hiermit verknüpften Fahrverbots (§ 25 StVG, § 4 BKatVO) relevant. Wir beschäftigen uns mit den Messverfahren und prüfen die Ergebnisse auf Verwertbarkeit.

Wir beraten bezüglich aller Fragen zum Bundeszentralregister zum Verkehrszentralregister einschließlich dessen Punktsystem.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Strafrecht Bußgeld und Führerschein umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen

RA Christian Dittrich

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Referatsleitung:
Strafrecht und Bußgeldsachen
Verkehrsrecht/Unfallregulierung


Rechtsanwalt Christian Dittrich, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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