Betäubungsmittelstrafrecht

Strafrecht: Betäubungsmittelstrafrecht

Im Betäubungsmittelstrafrecht ist zunächst die Abgrenzung Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes BtMG vorzunehmen die Mengenbegriffe des BtMG richtig anzuwenden. Wir prüfen die Anwendbarkeit der Kronzeugenregelung in § 31 BtMG, die Zulässigkeit verdeckter Ermittlungsmethoden, und die Konsequenzen aus dem Einsatz verdeckter Ermittler (V-Leute).

Wir vertreten im Bereich aller relevanten Betäubungsmittel-Straftatbestände, einschließlich Strafverteidigung in Drogenhandelssachen und Strafverteidigung von drogenabhängigen Angeklagten. Relevant sind hier neben Strafzumessungsfragen auch die Herausarbeitung der möglichen Gesichtspunkte für ein Absehen von Strafverfolgung und für die Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten einer Behandlung.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Strafrecht Bußgeld und Führerschein umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen

RA Christian Dittrich

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Referatsleitung:
Strafrecht und Bußgeldsachen
Verkehrsrecht/Unfallregulierung


Rechtsanwalt Christian Dittrich, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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