Strafrecht: Vertretung bei Strafvollstreckung und Strafvollzug
Unsere Tätigkeit im Strafrecht endet nicht mit dem Urteil. Spätestens seit dem Fall Hoeneß ist im Fokus auch die Bedeutung nachfolgender Vertretung. Wir begleiten daher auch die Strafvollstreckung.
Wir prüfen die Vollstreckungsvoraussetzungen und Vollstreckungshindernisse, führen bei Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung mögliche Verfahren nach §§ 458, 462 StPO, beantragen Vollstreckungsaufschub (§§ 455, 456 StPO), und begründen ein Absehen von der Vollstreckung gemäß § 456 a StPO,
Wir beraten bei Bewährungsverfahren (§ 56, 57 StGB) und überprüfen die Strafzeitberechnung
Im Strafvollzug prüfen wir:
- Vollstreckungsplan
- Einweisungsverfahren
- Vollzugsplan
- Verlegung in andere JVA
- Verlegung in anderes Bundesland
- offenen Vollzug
- Vollzugslockerungen.
Wir machen Akteneinsichtsrechte geltend.
Für das Verfahren im Strafvollzug gilt es die Möglichkeiten von Beschwerdeverfahren (§ 108 StVollzG), gerichtlichen Verfahren (§§ 109 ff. StVollzG) und Rechtsmittel (§§ 116 f. StVollzG) auszuloten.
Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Strafrecht Bußgeld und Führerschein umfassen im Einzelnen:
- Verteidigung im Strafverfahren
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Medizinstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Führerscheinsachen
- Jugendstrafrecht
- Klassische Deliktsbereiche (Tötung, Körperverletzung, Diebstahl, Unterschlagung etc.)
- Rechtsmitteleinlegung: Einspruch, Berufung - Revision
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HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!
Referatsleiter Strafrecht, Bußgeld- und Führerscheinsachen
Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Referatsleitung:
Strafrecht und Bußgeldsachen
Verkehrsrecht/Unfallregulierung