Stärkung der Rechte des nichtehelichen Vaters durch den § 1626a II BGB
Funktionsäquivalenz von Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich - Unternehmern drohen im Scheidungsfall Millionenzahlungen
Der BGH hat seine zweifelhafte Rechtsprechung bestätigt, die Erklärung eines Versicherungsnehmers gegenüber der Versicherung, im Falle seines Todes solle „der verwitwete Ehegatte“ Bezugsberechtigter…
Erneuter Anstieg des Kindesunterhalts