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Rechtsnews Familienrecht: Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016

| Familienrecht | Jockisch

Erneuter Anstieg des Kindesunterhalts

Wie bereits zum 1. August 2015, gilt zum 1. Januar 2016 erneut eine neue Düsseldorfer Tabelle. Diese Änderung ist insbesondere für den Unterhaltsberechtigten von Relevanz. Innerhalb von 6 Monaten haben sich die Zahlbeträge beim Kindesunterhalt zwei Mal erhöht.

Im Einzelfall sind Erhöhungen im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle vor August 2015 um monatlich bis zu 35 € möglich, bei gleichbleibenden Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Dies entspricht einem Betrag von immerhin 420 € jährlich.

Es kann sich daher durchaus lohnen, die laufenden Unterhaltszahlungen regelmäßig überprüfen zu lassen.

Häufig stagnieren nach einer Einigung oder einer gerichtlichen Entscheidung die Unterhaltszahlungen bei einem bestimmten Betrag, weil vielen Unterhaltsberechtigten nicht bewusst ist, dass 

  • mit zunehmendem Alter des Kindes der Unterhalt – unabhängig von der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen – steigt,
  • die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig geändert wird und damit regelmäßig auch die Zahlbeträge steigen,
  • Einkommensverbesserungen durch den Unterhaltspflichtigen häufig nicht mitgeteilt werden, obwohl dieser hierzu verpflichtet wäre.

Bei unterhaltsrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen daher gerne zur Verfügung. Falls erforderlich berechnen wir auch Ihre Unterhaltsansprüche und klären Sie über Ihre Rechte auf. Ihr Ansprechpartner in familienrechtlichen Angelegenheiten in der Kanzlei Dr. Jockisch Rechtsanwalts-GmbH ist Rechtsanwalt Michael Kirchberger.

Ihr direkter Draht zur Kanzlei

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