Anwalt Gesellschaftsrecht Handelsrecht München

Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in München

Handel, Vertrieb und Warenabsatz sind häufig der Schlüssel zu unternehmerischem Erfolg. Das Handels- und Vertriebsrecht hat daher eine zentrale Bedeutung im Wirtschaftsleben. Gerade im Zeitalter der Globalisierung wächst in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung des internationalen Privatrechts.

Wir beraten Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler in allen Bereichen des Handels- und Vertriebsrechts einschließlich des Handelskaufrechts und des UNKaufrechts. Wir sind auf den Gebieten des Handelsvertreterrechts, des Franchiserechts und des Eigenhändlerrechts tätig. Wir vertreten in Fragen des Transport-, Speditions- und Frachtrechts sowie des Güterkraftverkehrsrechts und führen handelsrechtliche Streitigkeiten. Auch bei Absatz mittels Leasingverträgen beraten wir Unternehmen und Leasingnehmer im Leasingrecht.

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreuen wir Unternehmer bei der Rechtsformwahl, Geschäftsführung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Wir entwerfen Gesellschaftsverträge und beraten bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern.

In einem Erstgespräch klären wir mit Ihnen Ihr Anliegen, den Sachverhalt und wie eine zukünftige Zusammenarbeit aussehen kann. Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Wir sind Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in München.


Die Kernbereiche unseres Referats Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in München umfassen im Einzelnen:

Rechtsnews Gesellschaftsrecht

Rechtsnews Gesellschaftsrecht: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Ärzte, Architekten und Ingenieure nunmehr möglich.

DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht und Handelsrecht in München.

HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt in München benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht für Ihr Recht! ➤ Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf. Wir beraten Sie im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht: ➤ Rufen Sie jetzt an!

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihr Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in München

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Allgemeines
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DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Ihre Anwaltskanzlei für den Gerichtsbezirk München

In München liegt verkehrsgünstig unsere Kanzlei in Schwabing und befindet sich damit am Sitz des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München. Wenn Sie gerichtliche Auseinandersetzungen in den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen zu führen haben und einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, bietet es sich an unsere Kanzlei in München zu beauftragen.

Für zivilrechtliche Streitigkeiten unter einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
Im Gerichtsbezirk München ist das Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Dachau ist das Amtsgericht Dachau in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Ebersberg ist das Amtsgericht Ebersberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Fürstenfeldbruck ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Miesbach ist das Amtsgericht Miesbach in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Starnberg ist das Amtsgericht Starnberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Weilheim in Oberbayern ist das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Wolfratshausen ist das Amtsgericht Wolfratshausen in 1. Instanz zuständig.
Das Landgericht München I, Prielmayerstr. 7, 80335 München bzw. das Landgericht München II, Denisstraße 3, 80335 München ist dann jeweils in 2. Instanz zuständig.

Für zivilrechtliche Streitigkeiten ab einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
In den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen ist jeweils das Landgericht München in 1. Instanz und das Oberlandesgericht München, Prielmayerstr. 5, 80335 München in 2. Instanz zuständig.

Das Oberlandesgericht München ist darüber hinaus in 2. Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten der 1. Instanz der Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein zuständig.

Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH haben Sie einen erfahrenen Anwalt in München, Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.