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Rechtsnews Kapitalanlagerecht: Musterverfahren für VW-Aktionäre nach dem „VW-Dieselskandal“

| Bankrecht | Jockisch

Betroffene Kleinaktionäre haben die Möglichkeit, sich an dieses Verfahren mit relativ geringen Kosten „anzuhängen“ und vor der Erhebung einer eigenen Klage den Verfahrensausgang abzuwarten. Anmeldung von Ansprüchen nur noch bis zum 08.09.2017 möglich ist.

Der „VW-Abgasskandal“ beschäftigt schon seit längerer Zeit die Medienlandschaft. Zahlreiche Autobesitzer in Deutschland sind davon betroffen. Doch auch Aktionäre haben durch den massiven Kurseinbruch der VW-Aktie nach dem Bekanntwerden des Skandals Geld verloren. Die Führung des Unternehmens wusste nach Meinung vieler schon lange vor dem öffentlichen Bekanntwerden über die Manipulationen Bescheid, so jedenfalls die Argumentation vor dem LG Braunschweig, vgl. Beschluss vom 05.08.2016 – 5 OH 62/16.

Am 08.03.2017 hat nunmehr das OLG Braunschweig ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bekannt gemacht, Az. 3 Kap 1/16. Als Musterkläger agiert dabei der institutionelle Anleger Deka Investment GmbH. Betroffene Kleinaktionäre haben hier die Möglichkeit, sich an dieses Verfahren mit relativ geringen Kosten „anzuhängen“ und vor der Erhebung einer eigenen Klage den Verfahrensausgang abzuwarten. Durch die Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren wird die Verjährung gehemmt. Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutung ist nicht mit einer endgültigen Entscheidung (vermutlich durch den BGH) vor Eintritt der Verjährung zu rechnen.

Zu beachten ist, dass die Anmeldung von Ansprüchen nur noch bis zum 08.09.2017 möglich ist. Gerne stehen wir Ihnen für eine erste Einschätzung der Möglichkeiten zur Verfügung.

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