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Rechtsnews Kapitalanlagerecht: Gründer der „S&K-Gruppe“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

| Bankrecht | Jockisch

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die beiden Gründer der S&K-Gruppe zu je achteinhalb Jahren Haft.

Grundlage hierfür war eine Verabredung mit der Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Hauptangeklagten hatten die vorgeworfene Untreue gestanden, im Gegenzug wurde der weitere Vorwurf des schweren und bandenmäßigen Betrugs fallengelassen. Der Prozess endete nach nunmehr über eineinhalb Jahren, ohne dass es einer weiteren jahrelangen Beweisaufnahme bedurfte.

Die Hauptangeklagten hatten ab dem Jahr 2000 ein Firmengeflecht errichtet. Ziel war insbesondere der Erwerb von Immobilien in der Zwangsversteigerung. Weiteres Geschäftsmodelle war der Ankauf von Lebensversicherungen durch die S&K Sachwert AG, wobei der Kaufpreis an die Verkäufer oftmals erst nach vielen Jahren erfolgen sollte. Es bestand der Verdacht eines Schneeballsystems, bei dem Anleger mit dem Geld neuer Investoren ausbezahlt worden seien. Der Schaden wird auf rund 240 Millionen Euro geschätzt. Viele Privatanleger haben hier nach dem Zusammenbruch des Systems zehntausende Euro Geld verloren. Bei einer Razzia in der Firmenzentrale der S&K-Gruppe wurde gleichwohl säckeweise Bargeld beschlagnahmt.

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