Das Landesarbeitsgericht Mainz hat im Urteil vom 12.11.2015 eine fristlose Arbeitgeberkündigung bestätigt, die wegen eines privaten Downloads am Arbeitsplatz ausgesprochen worden war. Der Arbeitnehmer hatte Software aus dem Internet auf seinen Arbeitsrechner geladen, die auch eine Schadsoftware installiert hat. Durch einen sogenannten Backdoor-Virus waren hierdurch unautorisierte Zugriffe von außerhalb des Unternehmensnetzwerkes möglich. Das Landesarbeitsgericht hat die ausgesprochene, fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung bestätigt, da dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets arbeitsvertraglich untersagt war.
Rechtsnews Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung bei privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
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Das Landesarbeitsgericht Mainz hat eine fristlose Arbeitgeberkündigung bestätigt, die wegen eines privaten Downloads am Arbeitsplatz ausgesprochen worden war.