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Rechtsnews Arbeitsrecht: ausgeschiedener Arbeitnehmer in Werbefilm

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Kein Unterlassungsanspruch eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers bei Erkennbarkeit in Werbefilm zu reinen Illustrationszwecken (BAG im Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1011/13)

Ein ausgeschiedener Arbeitnehmer hat keinen Anspruch gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, ein während des Arbeitsverhältnisses gefertigtes Werbevideo weiter zu verwenden. Dies gilt dann, wenn der Arbeitnehmer zuvor seine Einwilligung zur Veröffentlichung in einer schriftlichen Erklärung erteilt hatte und das Bild oder der Film reinen Illustrationszwecke bezüglich der Darstellung von Arbeitsabläufen ohne individuellen Bezug auf die Person des ausgeschiedenen Arbeitnehmers dient. Ein Widerruf dieser Erklärung nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers bedarf eines Grundes, der nicht allein in der Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegen darf. Die Klage des Arbeitnehmers auf Unterlassung und Schmerzensgeld wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wurde abgewiesen.

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