Seit der Neufassung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts 1997 führen traditionelle Lösungsmodelle und das gesetzliche Erbrecht oft nicht mehr zu den gewünschten Ergebnissen oder schöpfen neu entstandene Spielräume nicht aus, so dass auch bestehende Konzepte einer Überprüfung bedürfen.
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht, Erbe, Testament, Pflichtteil und Unternehmensnachfolge in Freising gestalten Testamente und Erbverträge, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall wie auch im Wege der vorweggenommen Erbfolge. Bei Erbauseinandersetzung machen wir die Ansprüche unserer Mandanten geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die Testamentsvollstreckung.
In einem Erstgespräch klären wir telefonisch oder persönlich, wie wir Ihr Anliegen klären und lösen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine solche Erstberatung Kosten entstehen. Wir beraten Sie in dieser Erstberatung umfassend und individuell und klären dort bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Gerne können Sie jetzt einen persönlichen oder telefonischen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Wir sind Ihr erfahrener Anwalt für Erbrecht in Freising.