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Rechtsnews Erbrecht: Nottestament vor drei Zeugen

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Ein Drei-Zeugen-Testament setzt eine nahe Todesgefahr voraus.

Ein sog. Drei-Zeugen-Testament setzt nach Auffassung des OLG Hamm (OLG Hamm, BeckRS 2017, 103966) eine nahe Todesgefahr voraus, so dass ein ordentliches Testament weder eigenhändig, noch vor einem Notar bzw. als Nottestament vor einem Bürgermeister errichtet werden kann. Die Todesgefahr müsse tatsächlich vorliegen oder zur Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen. Eine drohende Testierfähigkeit sei einer Todesgefahr gleichgestellt.
Nach Auffassung des OLG Hamms seien diese Vorrausetzungen bei einem Versterben vier Tage bzw. Eintreten der Testierunfähigkeit nach mehr als 48 Stunden nach Errichtung des Drei-Zeugen-Testaments nicht gegeben.

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