Anwalt Baurecht Architektenrecht München

Ihr erfahrener Anwalt für Baurecht in München

Bauprojekte haben angesichts der Investitionssummen, der Formalien, der meist vereinbarten Verdingungsordnung Bau (VOB) und der Häufigkeit von Baumängeln mit verschiedensten Verantwortlichkeiten oft ein streitiges Nachspiel.

Im Rahmen eines Bauprojekts beraten wir bei den Grundstücksverträgen und prüfen die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die Planungsphase wird durch Ingenieur- und Bauverträge vorbereitet und die Bauphase über die Abnahme bis zur Gewährleistungsverfolgung, erforderlichenfalls mit selbstständigen Beweisverfahren und gerichtlicher Durchsetzung, juristisch begleitet. Wir beschäftigen uns mit Baumängel-, Bauträger-, Subunternehmer- und Architektenrecht (einschließlich HOAI), mit VOB-Recht, Baudarlehens-, Grundstücks-, Immobilien- und Nachbarrecht sowie mit Erschließungsbeitragsrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Zunächst klären wir mit Ihnen gemeinsam in einem Erstgespräch Ihr Anliegen. Gemeinsam erörtern wir den Sachverhalt und vereinbaren bei Bedarf die weitere Zusammenarbeit. Sie werden sicher verstehen, dass ein solches Erstgespräch kostenpflichtig ist, da wir in diesem Gespräch auch eine Rechtsberatung durchführen. In manchen Fällen lassen sich Ihre Fragen schon in dieser Erstberatung abschließend klären.

Gerne können Sie einen Termin vereinbaren mit einem unserer spezialisierten Fachanwälte für Architekten- und Baurecht, um Ihr Anliegen persönlich oder telefonisch zu besprechen. Wir sind Ihr erfahrener Anwalt für Baurecht und Architektenrecht in München.


Die Kernbereiche unseres Referats Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht in München umfassen im Einzelnen:

Rechtsnews Baurecht

Rechtsnews Baurecht: Änderungen im privaten Baurecht seit dem 01.01.2018

Der Gesetzgeber hat mit seiner Reform zum 01.01.2018 das Werkvertragsrecht in einigen Punkten geändert. So wurde insbesondere der Verbraucherschutz in das Werkrecht eingeführt. Dies war auch dringend…

DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Wir sind Ihr erfahrener Anwalt für Baurecht und Architektenrecht in München.

HINWEIS: Im Rahmen unserer Internetseiten für Baurecht und Architektenrecht können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der im Baurecht und Architektenrecht auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung im Baurecht und Architektenrecht in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt in München benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und im Baurecht und Architektenrecht bundesweit tätig mit einem großen Standort in München. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung im Baurecht und Architektenrecht für Ihr Recht! ➤ Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf. Wir beraten Sie im Baurecht und Architektenrecht: ➤ Rufen Sie jetzt an!

Referatsleiter der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH und Ihre Anwälte für Baurecht und Architektenrecht

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Allgemeines
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DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Ihre Anwaltskanzlei für den Gerichtsbezirk München

In München liegt verkehrsgünstig unsere Kanzlei in Schwabing und befindet sich damit am Sitz des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München. Wenn Sie gerichtliche Auseinandersetzungen in den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen zu führen haben und einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, bietet es sich an unsere Kanzlei in München zu beauftragen.

Für zivilrechtliche Streitigkeiten unter einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
Im Gerichtsbezirk München ist das Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Dachau ist das Amtsgericht Dachau in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Ebersberg ist das Amtsgericht Ebersberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Fürstenfeldbruck ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Miesbach ist das Amtsgericht Miesbach in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Starnberg ist das Amtsgericht Starnberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Weilheim in Oberbayern ist das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Wolfratshausen ist das Amtsgericht Wolfratshausen in 1. Instanz zuständig.
Das Landgericht München I, Prielmayerstr. 7, 80335 München bzw. das Landgericht München II, Denisstraße 3, 80335 München ist dann jeweils in 2. Instanz zuständig.

Für zivilrechtliche Streitigkeiten ab einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
In den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen ist jeweils das Landgericht München in 1. Instanz und das Oberlandesgericht München, Prielmayerstr. 5, 80335 München in 2. Instanz zuständig.

Das Oberlandesgericht München ist darüber hinaus in 2. Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten der 1. Instanz der Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein zuständig.

Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH haben Sie einen erfahrenen Anwalt in München, Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.