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Rechtsnews Arbeitsrecht: Keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch

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Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, kann er vom Arbeitgeber regelmäßig nicht dazu verpflichtet werden, für ein Personalgespräch im Betrieb zu erscheinen.

Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, kann er vom Arbeitgeber regelmäßig nicht dazu verpflichtet werden, im Betrieb zu erscheinen und an einem Personalgespräch teilzunehmen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn in dem Gespräch die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers nach seiner Rückkehr besprochen werden soll. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 02.11.2016 (Az. 10 AZR 596/15) nun höchstrichterlich festgestellt.

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