Dr. Jockisch Empfang

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Rechtsnews Arbeitsrecht

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Auch wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Wettbewerbsverbot beinhaltet, ist es dem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis verboten, Konkurrenzgeschäfte zu vermitteln oder Kunden und…

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Vortrag von RA Dr. Alexander Bourzutschky: Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit am 19.09.2017 um 19:00 - 20:30 in der VHS Vilsbiburg, Stadtplatz 30

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Am Donnerstag, dem 01. Juni 2017, hält Fachanwalt Dr. Alexander Bourzutschky einen Vortrag, welchem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungs- oder…

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Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, kann er vom Arbeitgeber regelmäßig nicht dazu verpflichtet werden, für ein Personalgespräch im Betrieb zu erscheinen.

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Der Aufhebungsvertrag kommt immer wieder ins Gespräch, wenn die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Raum steht. Dabei werden oft die weitreichenden Folgen einer solchen Aufhebung nicht bedacht.

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Arbeitsunfähige Arbeitnehmer müssen grundsätzlich nicht an einem Personalgespräch teilnehmen

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Das Landesarbeitsgericht Mainz hat eine fristlose Arbeitgeberkündigung bestätigt, die wegen eines privaten Downloads am Arbeitsplatz ausgesprochen worden war.

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Kein Unterlassungsanspruch eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers bei Erkennbarkeit in Werbefilm zu reinen Illustrationszwecken (BAG im Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1011/13)

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Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung bei Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch durch öffentlichen Arbeitgeber (LAG Schleswig-Holstein, PM Nr. 9/2015)

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Keine Anrechnung eines vorausgegangenen Praktikums auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis (BAG, PM Nr. 59/15)

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