Vermögenssicherung durch vorweggenommene Erbfolge

Erbrecht: Vermögenssicherung durch vorweggenommene Erbfolge

Eine generationenübergreifende Vermögenssicherung kann schon zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommene Erbfolge geplant und realisiert werden. So können im Einklang mit dem geltenden Steuerrecht periodische Freibeträge jeweils alle 10 Jahren ausgenutzt werden. Durch geschickte Staffelung können auch größere Vermögen legal in die nächste Generation übertragen werden. 

Wir entwerfen entsprechende Strategien unter Berücksichtigung der jeweiligen speziellen persönlichen Verhältnisse. Wir gestalten Übergabeverträge und Schenkungsverträge und sichern Versorgungsrechte.

Bei Verheirateten sind Schenkungen von ehebezogenen Zuwendungen zu unterscheiden. Bei Altenteilsverträgen ist eine dingliche Sicherung und Grundbuchrecht zu beachten. Wir bearbeiten Fälle der Leistungsstörungen und Rückforderung.

Für alle Konstellationen gilt es auch sozialrechtliche Aspekte in die Überlegungen mit einzubeziehen.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

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