Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbrecht: Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer

Fragen der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer spielen im Erbrecht unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftssteuervermeidung ein zentrale Rolle.

Ausgangspunkt ist die persönliche Steuerpflicht bezüglich der steuerbaren Vorgänge:

  • Erwerb von Todes wegen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Schenkung unter Lebenden.

Zu bestimmen sind der steuerpflichtiger Wert einerseits und mögliche sachliche Steuerbefreiungen andererseits.

Zu klären ist die Entstehung der Steuer, vor allem auch bei Rückabwicklung von Schenkungen, mögliche Ertragsteuer und die Steuerberechnung.

Wir beraten auch bezüglich der erbschaftssteuerlichen und ertragsteuerliche Behandlung von Zuwendungen zwischen Lebenspartnern sowie zu steuerrechtlichen Verfahrensfragen, wie der Anzeigepflicht und Steuererklärungspflicht und bei Festsetzungsverfahren und Erhebungsverfahren nach der Abgabenordnung (AO).


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

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