Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaft

Erbrecht: Erbauseinandersetzung, Erbengemeinschaft

Die Erbauseinandersetzung bei Erbengemeinschaft ist wegen der unterschiedlichen Interessenlagen von Miterben meist langwierig und nervenaufreibend. Eine anwaltliche Vertretung ist hier regelmäßig erforderlich.

Ausgangspunkt ist die Erbengemeinschaft für die Verwaltung des Nachlasses. Hier ist für eine ordnungsgemäße Verwaltung zu sorgen. Klappt dies nicht bedarf es einer außerordentlichen Verwaltung bzw. Notverwaltung. Wir beschäftigen uns mit Verfügungen und sonstige Befugnissen der Miterben, der Rechtsstellung von Minderjährigen in der Erbengemeinschaft und mit Fragen des Besitzschutzes.

Bei der Auseinandersetzung des Nachlasses geht es darum die Teilungsreife herbeizuführen und Auseinandersetzungsregeln zu beachten. Wir vertreten auch bei Teilauseinandersetzung ggf. über eine Teilungsversteigerung. Wir beraten zu Ausgleichungsvorschriften, Erbteilskauf und Erbteilsübertragung, sowie erforderlichenfalls Vermittlungsverfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

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