Erbrecht im Allgemeinen und gesetzliche Erbfolge

Erbrecht im Allgemeinen, gesetzliche Erbfolge

Die Rechtsstellung des Erben im Erbrecht im Allgemeinen ergibt sich aus einer sogenannten Universalsukzession. Dies bedeutet, dass der Erbe dem Erblasser in allen Rechten und Pflichten nachfolgt, mit anderen Worten alle Rechte aber auch Rechtspflichten hat, die zuvor der Erblasser hatte.

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein Testament, keine Verfügungen von Todes wegen oder Erbverträge vorliegen. Bei der gesetzlichen Erbfolge ist zu unterscheiden zwischen der Verwandtenerbfolge, dem  Ehegattenerbrecht, bzw. dem Erbrecht bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Für das Ehegattenerbrecht sind Güterstände, eventuelle Güterstandswechsel und güterrechtliche Kollisionsbestimmungen maßgeblich. Wir beraten zu Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, zu Höfeordnung und zum Recht der Totenfürsorge. Gerade bei einem überschuldetem Nachlass muss die Ausschlagung vor dem Hintergrund der knappen Ausschlagungsfrist von 6 Wochen erwogen werden, will man sich ein Nachlassinsolvenzverfahren ersparen.

Schnittpunkte ergeben sich zwischen dem Erbrecht und dem Familienrecht hinsichtlich Zugewinnausgleich, bei Scheidung und Eheaufhebung bezüglich Pflichtteilsrecht und Unterhalt, aber auch bezüglich Abstammung, bei Adoption und Vormundschaft.

Das Schuldrecht spielt auch ins Erbrecht hinein. Wir prüfen Rechte des Erben gegenüber Banken bzw. Verpflichtungen von Banken im Todesfall, mögliche Auskunftsansprüche, Vollmachtsfragen, Verträge zugunsten Dritter unter Lebenden bzw. Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, sowie Fragen des Lebensversicherungsrechtes.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

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