Unternehmensnachfolge

Erbrecht: Unternehmensnachfolge

Für die Planung der Unternehmensnachfolge sind die erbschaft- und ertragsteuerliche Folgen neben gesellschaftsrechtlichen Durchführung möglichst im Vorfeld zu ermitteln. Dies gilt sowohl hinsichtlich einer Übertragung der Anteile an Kapitalgesellschaften, als auch bezüglich der besonderen Gestaltungsformen bei der Unternehmensnachfolge in Familiengesellschaften

Wir beraten bei der Übertragung von Betrieben, Beteiligungen und Einzelwirtschaftsgütern. Wir prüfen die Gesellschafternachfolge und deren Steuerfolgen, aber auch die Auswirkungen von Gesellschaftsbeteiligungen im Güterrecht, sowie Sicherungsklauseln bei unentgeltlicher Übertragung von Gesellschaftsbeteiligungen und sonstigen Einkunftsquellen. Wir konzipieren Gestaltungsüberlegungen für Übertragungen von Todes wegen, aber auch zu Lebzeiten. einschließlich der Abwicklung von genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften unter Beteiligung Minderjähriger.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

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