Pflichtteilsrecht

Erbrecht: Pflichtteilsrecht

Bei Nichtberücksichtigung von gesetzlich erbberechtigten Personen in einem Testament oder Erbvertrag ergeben sich regelmäßig Pflichtteilsrechte

Wir prüfen die Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs und die Berechnung des Pflichtteils auf Basis der ebenfalls zu prüfenden Nachlassverzeichnisses. Wir berücksichtigen die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs, sowie etwaige Erb- und Pflichtteilsverzichte und Pflichtteilsstrafklauseln.

Wir befassen uns mit Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsentziehung und Pflichtteilsunwürdigkeit, Pflichtteilsansprüchen des Ehegatten, sowie Ausgleichung und Anrechnung im Pflichtteilsrecht. Wir machen  Auskunftsrechte zur Wertermittlung des Nachlasses geltend und verlangen bei Zweifeln an deren Richtigkeit eine eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit der Auskunft.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

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