Testaments- und Vertragsgestaltung: Auslegung, Anfechtung

Erbrecht: Testamentsgestaltung, Vertragsgestaltung, Auslegung, Anfechtung

Die Testamentsgestaltung oder Erbvertragsgestaltung bedarf zunächst einer Unterscheidung der verschiedenen Testamentsformen:

  • Testament 
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Erbvertrag
  • Geschiedenentestament
  • Bedürftigentestament
  • Behindertentestament
  • Verfügungen nichtehelicher Lebenspartner

Hieraus ergeben sich auch Unterschiede in der Bindungswirkung und bei Rückforderungsansprüchen.

Wir beraten über Auslegungsgrundsätze und Auslegungsmethoden, gesetzliche Auslegungsregeln und Ergänzungsregeln sowie Vermutungsregeln und Auslegungsverträge. Wir vertreten bei der Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen und beachten die Anfechtungsfristen und die Anfechtungswirkung, Besonderheiten bei der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testamentes und Wirksamkeitshindernisse der Erbeneinsetzung. 

Bei Vermächtnissen prüfen wir schuldrechtliche Fragen, Vermächtnisinhalte, Vermächtniserfüllung, pflichtteilsrechtliche Aspekte, Auflagen, Bedingungen, Teilungsanordnungen. Wir beachten Vor- und Nacherbfolge, Ersatzerbschaften und Auseinandersetzungsverbote.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

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