Umstrukturierungen, Rationalisierungen, Betriebsübernahmen

Arbeitsrecht: Umstrukturierungen, Rationalisierungen, Betriebsübernahmen

Die Umstrukturierung im Betrieb ist von der Umwandlung zu unterscheiden. Bei der Umstrukturierung handelt es sich vom Begriff um einen Betriebsübergang. Hier bestehen Kündigungsverbote, Widerspruchsrechte und Fortsetzungsansprüche. Es gilt Umgehungen zu ermitteln. Im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Rationalisierungen, Betriebsübernahmen prüfen wir insbesondere folgende besondere Schutzrechte für:

  • Funktionsträger: Sonderkündigungsschutz
  • Schwerbehinderte: Fragerecht, Beschäftigungspflicht, Ausgleichsabgabe, Zusatzurlaub, Sonderkündigungsschutz, Schwerbehindertenvertretung
  • Schwangere und Mütter: Fragerecht, Mitteilungsobliegenheiten, Beschäftigungsverbote, Arbeitszeitschutz und Vergütungsschutz, Sonderkündigungsschutz
  • im Erziehungsurlaub: Antrag, Teilzeittätigkeit, Vergütung, Sonderkündigungsschutz
  • Jugendliche: Beschäftigungsverbote, Arbeitszeit, Urlaub, Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung.

Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


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