Kündigungsschutzrecht

Arbeitsrecht: Kündigungsschutzrecht

Kündigung erhalten? Dann ist schnelles Handeln geboten, die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage läuft.

Unser zentraler Tätigkeitsbereich im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzrecht. Hier ist von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht zunächst die Kündigungserklärung zu prüfen und der Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Beachtet werden müssen die Grundsätze des Kündigungsrechts (ultima ratio und Prognose-Prinzip), die Erforderlichkeit einer vorherigen Abmahnung und die Grundsätze der Betriebsratsbeteiligung.

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung - ordentlich oder außerordentlich - ist abzugrenzen zur Verdachtskündigung. Hier sind auch etwaige Fristprobleme bei der Kündigung zu klären und die  Taktik vor und nach Kündigungsausspruch festzulegen.

Bei einer personenbedingten oder betriebsbedingte Kündigung sind die Möglichkeiten einer Änderungskündigung ebenfalls zu überprüfen.

Wir erheben Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer und führen Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir kennen daher beide Positionen und bringen dieses Wissen für unsere jeweiligen Mandanten, ohne Begrenzung beispielsweise nur auf die Arbeitnehmersicht, ein.


Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


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