Umwandlungen

Arbeitsrecht: Tarifvertragsrecht

Das Tarifvertragsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht und ist geprägt vom Grundsatz der Tarifautonomie. Diese Grenzen der Tarifmacht ergeben sich aus dem Spannungsverhältnis staatlicher und tariflicher Normsetzung. Maßgeblich zur Bestimmung von Begriff, Inhalt und Rechtswirkungen eines Tarifvertrages sind:

  • Tariffähigkeit
  • Tarifzuständigkeit
  • Firmentarifvertrag
  • Tarifgebundenheit
  • Nachwirkung des Tarifvertrages
  • Günstigkeitsprinzip
  • Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität
  • Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Wir beraten über Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, Arbeitskampfrecht und Schlichtungsrecht.


Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


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