Grundlagen des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht: Grundlagen des Arbeitsrechts

Im Bereich der Grundlagen des Arbeitsrechts beschäftigen wir uns je nachdem, ob wir vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber mandatiert wurden, mit Fragen der Scheinselbständigkeit. Wir beraten bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses über den Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. Inhalt und Abschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Beratungspunkte ergeben sich u.a. aus dem Nachweisgesetz, bei Befristungen im Arbeitsrecht und bezüglich der Gestaltungsmittel des Arbeitsrechts. Wir berücksichtigen:

  • betriebliche Übung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Direktionsrechte des Arbeitgebers

Unser Referat Arbeitsrecht umfasst Rechtsfragen der Arbeitnehmerüberlassung, des Arbeitszeitgesetzes, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und der Feiertagsvergütung. Im Urlaubsrecht prüfen wir den Urlaubsanspruch, dessen Verfall, ein Urlaubsentgelt, und ggf. eine Urlaubsabgeltung.

Nicht zuletzt gehören in diesen Bereich Ansprüche des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers aus Haftung und Ansprüche des Arbeitnehmers auf ein Zeugnis.


Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Arbeitsrecht

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

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