Sozialversicherungsrecht

Arbeitsrecht: Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht spielt im Arbeitsrecht eine maßgebliche Rolle: Zu prüfen ist die Versicherungspflicht insbesondere bei GmbH-Geschäftsführern, bei geringfügig Beschäftigten und bei  Auslandsbezug). Wir klären die Beitragspflicht, vor allem bei Abfindungen, Fragen der Verzinsung und Verjährung, sowie Herstellungsansprüche, Beratungsansprüche und Aufklärungsansprüche.

Im Bereich der Rentenversicherung beschäftigen wir uns mit Altersrenten, vor allem bei Rentenabschlägen infolge Frühverrentung, mit Erwerbsminderungsrenten, sowie mit Konkurrenzen von Leistungen der Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Im Bereich der Unfallversicherung helfen wir bei Arbeitsunfall, prüfen ein Haftungsprivileg des Unternehmers oder anderer Betriebsangehöriger, sowie Ansprüche gegen die Krankenversicherung auf Krankengeld.

Wir beraten zu Altersteilzeit zu den hierzu relevanten arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtliche Aspekten.


Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Arbeitsrecht

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