Abfindungen

Arbeitsrecht: Abfindungen

Eine Abfindung ist häufig eine Lösung für ein Kündigungsschutzverfahren. Hier ist zunächst die Abgrenzung zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag vorzunehmen. Taktische und strategische Überlegungen bestimmen die Vertragsklauseln in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung hierzu prüfen wir im Rahmen unseres Referats Arbeitsrecht neben Abfindungen u.a.:

  • Aufhebung
  • Freistellung
  • hydraulische Beendigung
  • Altersversorgung
  • Dienstwagen
  • Geheimhaltung
  • salvatorische Klauseln
  • Vererbbarkeitsklauseln
  • Widerrufs- und Rücktrittsklauseln

 


Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


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