Selbstständige Beweisverfahren

Baurecht: Selbständiges Beweisverfahren

Im Baurecht hat die Beweissicherung über ein selbständiges Beweisverfahren oft eine entscheidende Bedeutung. Erst wenn ein bestimmter Bauzustand bzw. Mängelzustand beweissicher dokumentiert ist, kann ggf. eine sogenannte Drittnachbesserung (Nachbesserung durch eine andere, als die ursprünglich beauftragte Firma) begonnen werden, bzw. weitergebaut werden. Ansonsten müsste oftmals erst ein Bauprozess abgewartet werden, bis weitere Maßnahmen erfolgen könnten.

Hierfür gibt es die Möglichkeit einen Gutachter mit einem Beweissicherungsgutachten zu beauftragen. Allerdings können dessen Feststellungen in einem späteren gerichtlichen Bauverfahren von der Gegenseite angegriffen werden. Hier hilft meist nur ein gerichtlich eingeleitetes Selbstständiges Beweisverfahren.

Wir beraten zu den verschiedenen Möglichkeiten der Beweissicherung und bestimmen eine auf die jeweilige Situation passende Vorgehensweise. Wir stellen die geeigneten gerichtlichen Anträge. Erforderlichenfalls nehmen wir bei entsprechender Beauftragung den Ortstermin des Sachverständigen wahr. Unter Berücksichtigung der Darlegungs- und Beweislast in einem späteren Bauprozess begleiten wir das Beweissicherungsverfahren mit schriftlichen Ergänzungsfragen an den gerichtlich bestellten Sachverständigen. Alternativ lassen wir den Sachverständigen gerichtlich laden und vom Gericht anhand von uns vorgegebener Fragenlisten ergänzend Stellung nehmen.

Ziel muss es sein eine spätere gerichtliche Beweiserhebung vorwegzunehmen, um idealerweise einen nachfolgenden langwierigen Bauprozess ganz zu vermeiden.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Baurecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Bau- und Architektenrecht

RA Henrik Mader

Rechtsanwalt · Geschäftsführer

Referatsleitung:
Bau- und Architektenrecht
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht
Verwaltungsrecht


Rechtsanwalt Henrik Mader

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