Architektenrecht, HOAI

Baurecht: Architektenrecht HOAI

Im Architekten- und Ingenieurrecht beschäftigen wir uns mit der Vertragsgestaltung und den hier branchenspezifisch verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gleiches gilt für die  Besonderheiten von Ingenieurverträgen, Generalplanverträgen und Projektentwicklungsverträgen.

Wir beraten im Anwendungsbereich der HOAI zu Grundleistungen und besonderen und zusätzlichen Leistungen, über Zu- und Abschläge, bei Honorarvereinbarungen insbesondere vor dem Hintergrund der Unterschreitung von Mindestsätzen sowie zur prüffähigen Abrechnung.

Darüber hinaus übernehmen wir Fälle der Architektenhaftung und aus dem Ingenieurhaftungsrecht.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Baurecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Bau- und Architektenrecht

RA Henrik Mader

Rechtsanwalt · Geschäftsführer

Referatsleitung:
Bau- und Architektenrecht
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht
Verwaltungsrecht


Rechtsanwalt Henrik Mader

Ihr direkter Draht zur Referatsleitung

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