Gewährleistungsrecht

Baurecht: Gewährleistungsrecht

Wir beraten bezüglich Baumängeln und deren Zurechnung zu Mängelrechten des Auftraggebers vor und nach Abnahme sowie zur Gewährleistungsverjährung.

Ausgangspunkt im Gewährleistungsrecht für Mängelansprüche ist die Abnahme. Zu unterscheiden sind die Abnahmeformen von der Abnahmewirkung.

Unterschiede bei den Mängelansprüche ergeben sich aus der Vertragsgrundlage bei einem BGB-Bauvertrag einerseits bzw. einem VOB-Vertrag andererseits.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Baurecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Bau- und Architektenrecht

RA Henrik Mader

Rechtsanwalt · Geschäftsführer

Referatsleitung:
Bau- und Architektenrecht
Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht
Verwaltungsrecht


Rechtsanwalt Henrik Mader

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