DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH: Ihre Anwaltskanzlei für den Gerichtsbezirk München
In München liegt verkehrsgünstig unsere Kanzlei in Schwabing und befindet sich damit am Sitz des Landgerichts und des Oberlandesgerichts München. Wenn Sie gerichtliche Auseinandersetzungen in den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen zu führen haben und einen Anwalt benötigen, bietet es sich an unsere Kanzlei in München zu beauftragen.
Für zivilrechtliche Streitigkeiten unter einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
Im Gerichtsbezirk München ist das Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Dachau ist das Amtsgericht Dachau in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Ebersberg ist das Amtsgericht Ebersberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Fürstenfeldbruck ist das Amtsgericht Fürstenfeldbruck in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Garmisch-Partenkirchen ist das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Miesbach ist das Amtsgericht Miesbach in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Starnberg ist das Amtsgericht Starnberg in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Weilheim in Oberbayern ist das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern in 1. Instanz zuständig.
Im Gerichtsbezirk Wolfratshausen ist das Amtsgericht Wolfratshausen in 1. Instanz zuständig.
Das Landgericht München I, Prielmayerstr. 7, 80335 München bzw. das Landgericht München II, Denisstraße 3, 80335 München ist dann jeweils in 2. Instanz zuständig.
Für zivilrechtliche Streitigkeiten ab einem Gegenstandswert von 5.000€ gelten folgende gerichtliche Zuständigkeiten:
In den Gerichtsbezirken München, Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim in Oberbayern und Wolfratshausen ist jeweils das Landgericht München in 1. Instanz und das Oberlandesgericht München, Prielmayerstr. 5, 80335 München in 2. Instanz zuständig.
Das Oberlandesgericht München ist darüber hinaus in 2. Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten der 1. Instanz der Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein zuständig.
Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH haben Sie einen erfahrenen Anwalt in München, Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für verschiedene Rechtsgebiete.