Mitverschuldensquoten

Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Mitverschuldensquoten

Zu prüfen sind im Verkehrsrecht Haftungsbeschränkungen und die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität. Bei eingewandter Mitverursachung, Mitverschulden, vergleichen unsere Fachanwälte im Verkehrsrecht umfangreiche Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen, um die zutreffende Haftungsverteilung bzw. eventuelle Mitverschuldensquoten zu bestimmen.

Auch wenn Sie den Unfall teilweise mit verursacht haben, bleibt die Abwicklung kostenlos für Sie. Auch wenn Sie meinen, den Unfall komplett verursacht zu haben, sollten Sie sich kompetent beraten lassen. In vielen Konstellationen lässt sich doch noch eine Haftung begründen. Die Rechtsprechung ist in ständigem Fluss. Wurden Parkplatzunfälle beispielsweise vor Jahren noch mit einer 50 zu 50 Quote entschieden, so kann nach neuerer Rechtsprechung derjenige, der noch vor dem Unfall zum Stehen kommt, sogar einen 100%ige Ersatz erreichen.  

Auch das richtige Timing ist hier entscheidend, um die bestmöglichste Haftungsquote durchzusetzen.

Radfahrer sind in diesem Bereich Fußgängern gleichgestellt. Auch bei groben Fehlern haftet man nur in seltenen Fällen alleine.
 


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht


Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

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