Krankenhausrecht

Medizinrecht: Krankenhausrecht

Wir beraten über die formell korrekte Erstellung von Vereinbarungen zu Wahlleistungen nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG). Es kommen Leistungen in Betracht, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, wie die persönliche Betreuung durch einen bestimmten Arzt. Die formellen Anforderungen sind hoch. Ein Hinweis auf erhebliche finanzielle Mehrbelastungen ist genauso notwendig wie der Hinweis auf die Wahlarztkette. Wir beraten hinsichtlich möglicher Vereinbarung einer Stellvertretung und der Delegation.

Wir beraten im Krankenhausrecht über

- Krankenhausplanung
- Planaufnahmeentscheidung
- Pflegesatzverfahren ( DRG – Fallpauschale )
- Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten.



Referatsleiter Medizinrecht

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht


Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
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