Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Recht der privaten Krankenversicherung

Bei einer privaten Krankenversicherung spielen besonders die Anfechtungsmöglichkeiten der Versicherung eine Rolle. Bei neu abgeschlossenen Versicherungen und baldiger Inanspruchnahme von Leistungen will die Versicherung oftmals aus dem Vertrag wieder mit allen Mitteln herauskommen. Auch entlegene und absurde Vorwürfe werden dann gerne erhoben.

Die private Krankenversicherung ist eine essentielle Versicherung; sie ist lebensnotwendig. Man sollte sich daher durch einen Fachanwalt beraten lassen. In jedem Fall empfiehlt es sich bei einer Anfechtung der Versicherung einen Antrag (bei einer anderen) Versicherung auf Aufnahme in den sogenannten Basistarif zu stellen oder die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zu beantragen. Dies ist die Schnittstelle zwischen Versicherungs- und Medizinrecht. In beiden Gebieten besitzen wir Kompetenzen.
Allgemein geht man in Zeiten steigender Prämien davon aus, bessere Leistungen als in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. Oftmals werden Leistungen allerdings mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Entgegen allgemeiner Meinung ist es nicht entscheidend, ob eine ärztliche Leistung wirklich notwendig ist; es reicht bereits, wenn man sie als notwendig ansehen kann. Dies ist ein feiner Unterschied, der vor Gericht oftmals den Ausschlag gibt.

Besonders auf dem Gebiet der GoÄ (Gebührenordnung der Ärzte) und GoZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) können wir kompetent beraten. Für den Versicherungsnehmer stellt sich hier die Frage, ob die Versicherung zu wenig zahlen möchte oder der Arzt zu viel verlangt. Hier können wir über die rechtlichen Möglichkeiten beraten.
 


HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Versicherungsrecht

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
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Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

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