Versicherungsrecht

Versicherungsrecht: Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Lebensversicherung:

Im Bereich der (Kapital-)Lebensversicherung hat sich eine interessante Möglichkeit durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes ergeben. Für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, ergab sich die Unwirksamkeit der vereinbarten Widerrufsfristen, womit den Versicherungsnehmern ein „ewiges Widerrufsrecht“ zusteht.

Sollten Sie mit der Höhe der erstatteten Überschussbeteiligung unzufrieden sein, lohnt sich unter Umständen der Gang zum Anwalt. Es kann erreicht werden, dass die gezahlten Prämien und eine üppige gesetzliche Verzinsung gezahlt werden müssen seitens der Versicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bildet für Selbstständige die wichtigste Säule der persönlichen Absicherung. Es existieren verschiedenartige Bedingungswerke.

Der Bezug von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente ist ausgeschlossen. Häufig scheitern Rückforderungen aber an ungenauen Formulierungen in den Versicherungsbedingungen. Wie im gesamten Versicherungsrecht legt die Rechtsprechung besonderen Wert auf verständliche Bedingungen. Viele Bedingungswerke genügen den hohen Anforderungen nicht. 

Streitpunkte sind zunächst sogenannte „Verweisungsklauseln“, die sich oft in Bedingungswerken finden. Diese Klauseln sehen einen Leistungsausschluss vor, wenn der berufsunfähige Selbstständige im Betrieb auch andere Tätigkeiten übernehmen kann. 

Es ist zu raten, diese Klausel bei Abschluss nicht zu vereinbaren, auch wenn dann höhere Prämien gezahlt werden müssen.

Versicherer überspannen die Anforderungen allerdings. In unserer Praxis sind uns schon oft Fälle begegnet, in denen Einzelunternehmer auf Bürotätigkeiten verwiesen wurden. Es macht allerdings wenig Sinn, wenn der etwa der alleine tätige Handwerker nun die Buchführung übernehmen soll – diese macht ohne die handwerkliche Tätigkeit ja überhaupt keinen Sinn. Was hier jedem Leser als Witz erscheinen wird, ist in der täglichen Praxis keine Seltenheit.

Die Frage, ob Berufsunfähigkeit überhaupt besteht, ist ein weiterer Streitpunkt. Dabei wird von unserer Seite Wert auf fachmännische Darlegung gelegt. Es muss im Einzelnen die tägliche Arbeit dargelegt und anhand der medizinischen Grundlagen Berufsunfähigkeit dargelegt werden. Zwar sehen die Verträge vor, Berufsunfähigkeit bestehe erst bei einer Einbuße der Arbeitskraft von über 50%, dies gilt aber gerade nicht, wenn etwa ein Handwerker „prägende Tätigkeiten“ nicht mehr ausführen kann. Hier muss besonderer Wert auf die Argumentation gelegt werden.


HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Versicherungsrecht

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
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Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

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