Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrecht und Unfallregulierung: Verkehrsdeliktsrecht

Maßgeblich im Bereich Verkehrsrecht sind insbesondere auch die Verkehrsdelikte. Wir vertreten im Ermittlungsverfahren, bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis, im Strafbefehlsverfahren und in der Hauptverhandlung. Wir stellen die notwendigen Beweisanträge und erheben Rechtsmittel gegen strafrechtliche gerichtliche Entscheidungen im Rahmen des Strafverfahrensrechts. Im Mittelpunkt stehen:

  • Alkoholdelikte
  • Führerscheinentzug
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.

Verkehrsdelikte sind in Deutschland mit über 40% Anteil an allen Strafsachen die größte Gruppe. Obwohl man sich hier im Bereich der leichten und leichtesten Kriminalität befindet, so sind die Strafen doch am härtesten, da der Führerscheinentzug weit mehr trifft als eine Geldstrafe. Viele wissen nicht, dass der Führerschein nach einem Entzug keineswegs wieder erteilt wird. Vielmehr muss er neu beantragt werden, nach der festgesetzten Zeit und auch hier drohen einige Fallstricke. So wird die Behörde, die für die Wiedererteilung zuständig ist, regelmäßig bei Alkoholdelikten und Unfallflucht eine MPU fordern, deren Bestehen von einer Vielzahl von Voraussetzungen abhängig. Hier muss eine monate- bis jahrelange Vorbereitung stattfinden, damit diese eingehalten werden können. Wir beraten Sie hier kompetent.

In der Folge liegt unser Hauptaugenmerk darauf, dass es gar nicht so weit kommt. Schon im Frühstadium der Ermittlungen müssen die richtigen Weichen gestellt werden. Es muss statt einer Entziehung ein Fahrverbot angeregt werden. Der Unterschied liegt darin, dass man bei einem Fahrverbot den Führerschein nach Ablauf wieder zurückerhält und ihn nicht neu beantragen muss.

Jedem ist geraten, sofort einen spezialisierten Anwalt in diesem Bereich einzuschalten.

Unser Ratschlag geht dahin, niemals bei einer Kontrolle zu „pusten“, was schlussendlich nur gegen jemanden verwendet wird. Sie sollten niemals zugeben etwas getrunken zu haben; es gilt der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss.

In jeder Strafsache ist man gut beraten, nichts zu sagen, sondern vorher einen Anwalt zu konsultieren.

Im Bereich der Unfallflucht muss die Staatsanwaltschaft Ihnen nachweisen, dass Sie den Unfall bemerkt haben. Es muss also der Nachweis geführt werden, dass Sie den Unfall gesehen, gehört oder gespürt haben und dieser Nachweis ist nicht einfach zu führen. Eine gute Argumentation führt hier oftmals zur Einstellung des Verfahrens, nachdem die überarbeiteten Staatsanwaltschaften bei zu viel Gegenwehr oft die Flinte ins Korn werfen. Umgekehrt kann man sich bei einer schlechten Verteidigung um Kopf und Kragen reden, so dass man quasi der Polizei und der Staatsanwaltschaft die Arbeit abnimmt. Gerade hier gilt es, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Wir haben besondere Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht.
 


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Verkehrsrecht und Unfallregulierung umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Verkehrsrecht und Unfallregulierung

RA Thomas Hofknecht, LL.M.

Rechtsanwalt · Geschäftsführer
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Referatsleitung:
Verkehrsrecht/Unfallregulierung
Führerschein/Bußgeldsachen
Versicherungsrecht
Medizinrecht
Sozialrecht


Rechtsanwalt Thomas Hofknecht, LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht

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