In einer über elfstündigen Videokonferenz hatten die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Bundeskanzlerin beschlossen, den Gründonnerstag (01.04.2021) und den Karsamstag (03.04.2021) als einmalige Ruhetage auszuweisen.
Vorbehaltlich der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern hätten den Arbeitnehmern damit zwei weitere arbeitsfreie Tage zugestanden. Diese Regelung hätte auch Arbeitnehmer im Home Office betroffen !
RA Dr. Bourzutschky
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht