Erbenhaftung, Erbausschlagung

Erbrecht: Erbenhaftung, Erbausschlagung

Die Erbenhaftung kann eine Erbausschlagung sinnvoll machen. Kommt diese nach Prüfung nicht in Betracht, oder wird, wie häufig aus Unkenntnis über die wahre wirtschaftliche Lage des Erblassers, die Frist von 6 Wochen versäumt, sind Erben müssen sich Erben bei Erblasserschulden, oder Erbfallschulden und Nachlasserbenschulden unweigerlich mit der Erbenhaftung befassen.

Hier müssen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen ergriffen werden. Zu unterscheiden sind  Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Nachlassinsolvenzverfahren. Zu prüfen sind die Erhebung von Einreden, der Nachlassschutz vor Eigengläubigern. Wir berücksichtigen auch Haftungsbesonderheiten bei einer Erbengemeinschaft und Fragen der Haftung im Rahmen einer Vor- und Nacherbschaft, sowie prozessuale Besonderheiten.


Die weiteren Kernbereiche unseres Referats Erbrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


Referatsleiter Erbrecht und Unternehmensnachfolge

RA Tanja Rumpf

Rechtsanwältin · Geschäftsführerin

Referatsleitung:
Familienrecht, Scheidungsrecht
Erbrecht und Unternehmensnachfolge


Rechtsanwältin Tanja Rumpf

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