Mitbestimmungsrecht

Arbeitsrecht: Mitbestimmungsrecht

Die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer und das Recht der unternehmerischen Mitbestimmung sind Teil des kollektiven Arbeitsrechts. Wir beraten bezüglich der Beteiligungsrechte des Betriebsrates in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Die Grundsätze des Rechts der Mitbestimmung auf Unternehmensebene ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsrecht. Hier sind u.a. die Beteiligungsrechte des Betriebsrates , insbesondere bei Betriebsänderungen bezüglich Interessenausgleich und Sozialplan festgelegt.

Unsere Beratung umfasst hier auch Tendenzbetriebe, bei denen häufig mit der Nichtanwendbarkeit der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes argumentiert wird, wegen tatsächlich oder vermeintlich entgegenstehender Eigenart des Unternehmens.

Die im Mitbestimmungsrecht geltenden Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften gehören ebenfalls in unser Referat Arbeitsrecht, wie auch Rechtsstellung eines europäischen Betriebsrats und das Personalvertretungsrecht.


Weitere Kernbereiche unseres Referats Arbeitsrecht umfassen im Einzelnen:

HINWEIS:  Im Rahmen unserer Internetseiten können wir nur einen kleinen Ausschnitt der Bandbreite der auftretenden Fragen und der maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkte darstellen. Wenn Sie also eine konkrete Einschätzung in Ihrem konkreten Fall durch einen Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt benötigen, rufen Sie uns einfach an, oder senden Sie uns Ihre Unterlagen mit Ihrer Fragestellung. Die DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH ist eine große Kanzlei und bundesweit tätig. Unsere Anwälte, Rechtanwälte, Fachanwälte setzen sich für Sie ein. Mit der DR. JOCKISCH RECHTSANWALTS-GMBH bekommen Sie 30 Jahre Erfahrung für Ihr Recht! Schieben Sie Ihre Probleme nicht auf: Rufen Sie jetzt an!


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